Manuelle Rechnungsposition
Auf dieser Seite sehen Sie die Details einer manuell hinzugefügten Rechnungsposition, die Sie bearbeiten oder löschen können.
Was Sie auf dieser Seite sehen
- Kunden: listet die Kunden auf, denen die Position berechnet wird; wird angezeigt, wenn die Position Kunden zugeordnet ist (oder wenn keine Pferde zugeordnet sind).
- Pferde: listet die Pferde auf, denen die Position berechnet wird; wird nur angezeigt, wenn Pferde zugeordnet sind.
- Ausgabe: enthält einen Link zur zugehörigen Ausgabe; wird nur angezeigt, wenn die Position mit einer Ausgabe verknüpft ist.
- Kategorie: die Buchhaltungskategorie der Position.
- MwSt.-Prozentsatz: der angewendete Mehrwertsteuersatz.
- Betrag: der Betrag (exkl. MwSt.), der in Rechnung gestellt wird.
- MwSt. im Preis enthalten: gibt an, ob die MwSt. bereits im Preis enthalten ist (Ja/Nein).
- Beschreibung: die von Ihnen eingegebene Beschreibung.
- Datum: das Datum der Position.
Häufige Aufgaben
Manuelle Rechnungsposition bearbeiten
- Klicken Sie auf Bearbeiten (Stiftsymbol) in den Seitenaktionen.
- Ändern Sie die Felder im Bearbeitungsdialog und klicken Sie auf Speichern.
Manuelle Rechnungsposition löschen
- Klicken Sie auf Manuelle Rechnungsposition löschen.
- Bestätigen Sie die Löschung, indem Sie im Dialog auf Löschen klicken.
Verknüpftes Pferd oder Ausgabe öffnen
- Klicken Sie auf den Namen eines Pferdes in der Pferde‑Liste, um die Pferdedetails zu öffnen.
- Wenn ein Ausgabe‑Eintrag sichtbar ist, klicken Sie auf Ausgabe ansehen, um die Ausgabe zu öffnen.
Wissenswertes
- Die Seite ist nur sichtbar, wenn Sie die Berechtigung zur Verwaltung der Finanzen besitzen.
- Kunden wird nur angezeigt, wenn die Position Kunden zugeordnet ist (oder wenn keine Pferde ausgewählt sind); Pferde wird nur angezeigt, wenn Pferde zugeordnet sind.
- Ausgabe wird nur angezeigt, wenn die Position mit einer Ausgabe verknüpft ist.
- Wenn für die Organisation noch keine Unternehmensdaten hinterlegt sind, sieht ein Administrator einen Hinweis, um diese vor dem Erstellen von Rechnungen anzulegen.